Rahmenbedingungen

Im ersten Schritt können Sie telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen. Ich gebe Ihnen eine Rückmeldung, ob derzeit Kapazitäten für freie Therapieplätze bestehen und wir vereinbaren ggf. einen Termin für die Sprechstunde. Dabei sprechen wir über Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre Erwartung an eine Psychotherapie und organisatorische Fragen. Ziel der Sprechstunde ist es, zu klären, inwieweit Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden eine Indikation für eine Psychotherapie darstellen und mein Behandlungsangebot für Sie hilfreich sein könnte. Daneben sollten sowohl Patient, als auch Therapeut beurteilen, ob sie sich auf zwischenmenschlicher Ebene eine Zusammenarbeit vorstellen können, da der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie darstellt.

Im Fall einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Nähere Informationen finden Sie untenstehend.

Gesetzliche Krankenkasse

Im Anschluss an die Sprechstunde  finden maximal vier sogenannte „Probatorische Sitzungen“ statt. Diese dienen der Vorbereitung einer Psychotherapie und stellen noch keine Therapie im eigentlichen Sinn dar. Im gemeinsamen Gespräch und mithilfe von Fragebögen werden detaillierte Informationen zur Anamnese und Diagnostik erhoben. Sofern keine weiteren Kontraindikationen vorliegen, wird die Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Dies beinhaltet in einigen Fällen, dass vom Psychotherapeuten ein Antragsbericht angefertigt wird, der von einem externen, von Ihrer Krankenkasse beauftragten Gutachter hinsichtlich der „Behandlungswürdigkeit“ Ihrer Beschwerden, überprüft wird. Gibt der Gutachter der Krankenkasse eine Empfehlung zur Kostenübernahme, ergeht ein entsprechender Anerkennungsbescheid und die Therapie kann beginnen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Regelungen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung Leistungen für Psychotherapie erstattet, um Zuzahlungen zu vermeiden. Je nach individuellem Tarif können private Versicherungen oder Beihilfestellen (z.B. bei Lehrern) zur Bewilligung der Kostenübernahme ebenso einen Antragsbericht für eine gutachterliche Überprüfung fordern. Das Honorar für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Für Selbstzahler entfällt die Überprüfung der Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung, so dass die Therapie zeitnah beginnen kann und Sitzungen auch in höherer Frequenz möglich sind. Zudem wird in diesem Fall die Inanspruchnahme der Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse nicht bekannt, was in einigen Fällen von Vorteil sein kann.
Darüber hinaus kann Psychotherapie mehr leisten als die reine Behandlung einer bereits krankheitswertigen Symptomatik. Während gesetzliche und private Krankenkassen vor allem einen kurativen Leistungsumfang haben, sind selbstzahlend auch eine prophylaktische Behandlung (z.B. um einem Burnout entgegen zu wirken) oder die Bearbeitung verschiedenster Themen zur persönlichen Weiterentwicklung möglich. Das Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).